Kommunal
wahl 2024
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Stadtvertretung Demmin
In der Demminer Stadtvertretung sind 25 Sitze zu besetzen. Aktuell bekleiden diese Sitze 4 Fraktionen: CDU 8 Sitze, Unabhängige Wählergemeinschaft „Demminer für Demmin“ (UWG) 5 Sitze, AfD 3 Sitze, Interessenverbund „Wir alle sind Demmin“ (IVD) 5 Sitze.
Die Ausschüsse
Die Stadtvertretung bildet zu Beginn seiner Amtszeit Pflichtausschüsse (Finanz-, Rechnungsprüfungs- und Hauptausschuss), die Aufgaben dieser Ausschüsse sind gesetzlich geregelt und dürfen nicht auf andere Gremien übertragen werden.
Hauptausschuss:
Vorsitzender ist der Bürgermeister, weitere Mitglieder sind Stadtvertreter, die nach dem Grundsatz der Verhältniswahl in den Hauptausschuss gewählt werden.
Aufgaben: Koordination der Arbeit der übrigen Ausschüsse, entscheidet über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung, er besitzt ein Dringlichkeitsrecht und kann über dringende Angelegenheiten, die nicht bis zur nächsten Sitzung warten können, entscheiden.
Derartige Entscheidungen müssen aber nachträglich durch die Stadtvertretung genehmigt werden.
Finanzausschuss:
Die Zusammensetzung des Finanzausschusses wird in der Hauptsatzung festgelegt und kann mit sachkundigen Einwohner_innen ergänzt werden, die Wahl der Mitglieder erfolgt ebenfalls nach der Verhältniswahl, wobei mehr Stadtvertreter_innen als sachkundige Einwohner_innen vertreten sein müssen.
Aufgaben: Vorbereitung der Haushaltssatzung und der für die Durchführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen
Rechnungsprüfungsausschuss:
Die Bildungs des Rechnungsprüfungsausschusses ist zwingend erfolderlich, seine Aufgaben sind im Kommunalprüfungsgesetz §3 festegelegt und umfassen z.B. die Prüfung des Jahresabschlusses, Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, etc.
In den Ausschüssen können vorbereitende Beratungen mit Sachverständigen stattfinden, die so die Arbeit der Stadtvertretung erleichtern. Hier können Expert_innen den Kreis aus Stadtvertreter_innen und Verwaltung bereichern und wichtige Vorhaben für den abschließenden Beschluss in der Stadtvertretung, vorbereitet werden.
Die Stadtvertretungs- und Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich und müssen vom Bürgermeister oder dem/der Ausschussvorsitzenden in regelmäßigen Abständen einberufen werden.
Was passiert in einem Ausschuss?
(Antrag, Diskussion, Beschlussfassung)
Die Gesetze, in deren Rahmen die Beschlüsse gefasst werden, nennt man Gemeindeordnung bzw. Kommunalverfassung, diese legt jedes Bundesland selbst fest. Für Mecklenburg-Vorpommern haben wir hier den Link zur Kommunalverfassung beigefügt.
Der Höhepunkt im Jahr ist der Beschluss des Haushaltsplans für eine Kommune/Stadt. Im Haushaltsplan wird festgelegt, für welche Aufgaben im kommenden Jahr wie viel Geld zur Verfügung steht.
Entscheidungen der Stadtvertretung müssen die Bürger_innen nicht kritiklos hinnehmen, sie können ein Bürger_innenbegehren initiieren und die Angelegenheit in einem Bürger_innenentscheid direkt entscheiden.