Kommunal
wahl 2024
Kommunalwahl 2024 für die Stadtvertretung Demmin
In der Demminer Stadtvertretung sind 25 Sitze wie folgt besetzt worden:
CDU 7 Sitze,
AfD 9 Sitze,
Die Linke 1 Sitz,
Interessensverbund „Wir alle sind Demmin“ (IVD) 1 Sitz,
SPD 2 Sitze,
Unabhängige Wählergemeinschaft „Demminer für Demmin“ 5 Sitze.
Die ausführlichen Wahlergebnisse können Sie hier einsehen:
Für die Demminer Stadtvertretung stellten sich 64 Demminerinnen und Demminer zur Wahl, die in dieser Broschüre vorgestellt wurden.
Die Ausschüsse
Die Stadtvertretung bildet zu Beginn seiner Amtszeit Pflichtausschüsse (Finanz-, Rechnungsprüfungs- und Hauptausschuss), die Aufgaben dieser Ausschüsse sind gesetzlich geregelt und dürfen nicht auf andere Gremien übertragen werden.
Hauptausschuss:
Vorsitzender ist der Bürgermeister, weitere Mitglieder sind Stadtvertreter, die nach dem Grundsatz der Verhältniswahl in den Hauptausschuss gewählt werden.
Aufgaben: Koordination der Arbeit der übrigen Ausschüsse, entscheidet über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung, er besitzt ein Dringlichkeitsrecht und kann über dringende Angelegenheiten, die nicht bis zur nächsten Sitzung warten können, entscheiden.
Derartige Entscheidungen müssen aber nachträglich durch die Stadtvertretung genehmigt werden.
Finanzausschuss:
Die Zusammensetzung des Finanzausschusses wird in der Hauptsatzung festgelegt und kann mit sachkundigen Einwohner_innen ergänzt werden, die Wahl der Mitglieder erfolgt ebenfalls nach der Verhältniswahl, wobei mehr Stadtvertreter_innen als sachkundige Einwohner_innen vertreten sein müssen.
Aufgaben: Vorbereitung der Haushaltssatzung und der für die Durchführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen
Rechnungsprüfungsausschuss:
Die Bildungs des Rechnungsprüfungsausschusses ist zwingend erfolderlich, seine Aufgaben sind im Kommunalprüfungsgesetz §3 festegelegt und umfassen z.B. die Prüfung des Jahresabschlusses, Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, etc.
In den Ausschüssen können vorbereitende Beratungen mit Sachverständigen stattfinden, die so die Arbeit der Stadtvertretung erleichtern. Hier können Expert_innen den Kreis aus Stadtvertreter_innen und Verwaltung bereichern und wichtige Vorhaben für den abschließenden Beschluss in der Stadtvertretung, vorbereitet werden.
Die Stadtvertretungs- und Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich und müssen vom Bürgermeister oder dem/der Ausschussvorsitzenden in regelmäßigen Abständen einberufen werden.
Was passiert in einem Ausschuss?
(Antrag, Diskussion, Beschlussfassung)
Die Gesetze, in deren Rahmen die Beschlüsse gefasst werden, nennt man Gemeindeordnung bzw. Kommunalverfassung, diese legt jedes Bundesland selbst fest. Für Mecklenburg-Vorpommern haben wir hier den Link zur Kommunalverfassung beigefügt.
Der Höhepunkt im Jahr ist der Beschluss des Haushaltsplans für eine Kommune/Stadt. Im Haushaltsplan wird festgelegt, für welche Aufgaben im kommenden Jahr wie viel Geld zur Verfügung steht.
Entscheidungen der Stadtvertretung müssen die Bürger_innen nicht kritiklos hinnehmen, sie können ein Bürger_innenbegehren initiieren und die Angelegenheit in einem Bürger_innenentscheid direkt entscheiden.
Schönere Stadt?
Stadtvertretung entscheidet:
- welche gemeindeeigenen Gebäude gebaut oder saniert werden sollen
- welche Anreize Privatbesitzern von Gebäuden für Sanierungsförderung geschaffen werden können, um das Stadtbild zu verbessern
- über die Nutzung von gemeindeeigenen Flächen (z.B. Parks, leerstehenden Grundstücken, etc.), z.B. als Gedenkstätte, Museum oder Kunstinstallation (z.B. Haus Demmin, Marktplatz)
- über die Gestaltung von öffentlichen Räumen (z.B. Hafen vor dem Speicherensemble)
- über die Instandhaltung der Gehwege
- über die Organisation von Städtepartnerschaften
- über die Genehmigung von Stadtfesten
- beaufsichtigt die Umsetzung von Projekten
- verabschiedet Bebauungspläne
- über Wirtschafts- und Tourismusförderung
- über die Feuerwehr, ein neues Feuerwehrgebäude z.B. oder über notwendige Neuanschaffungen (Fahrzeuge)
Kinderbetreuung?
Stadtvertretung entscheidet:
- darüber, ob das Angebot von Kindertageseinrichtungen ausgebaut werden soll
- darüber, ob eine Kita gebaut werden soll
- über den Bau/Sanierung von Spiel- und Sportplätzen
Jugendbeteiligung?
Die Stadtvertretung entscheidet:
- über die personelle Ausstattung des Jugendzentrums Friesenhöhe
- über das Kulturangebot für Jugendliche
- über die Bildung eines Jugendhilfeausschusses/Jugendrats
- Ein Jugendgemeinderat wird beratend zu den Stadtvertretersitzungen eingeladen, wenn es speziell um die Angelegenheiten von Jugendlichen in einer Stadt/Gemeinde geht.
Schulausstattung?
Die Stadtvertretung entscheidet:
- über die kommunale Schulverwaltung
- über den Neubau eines Schulgebäudes
- über Umbaumaßnahmen in Schulen
- über zusätzliche Betreuungsangebote im Rahmen der Schulträgerschaft
- wie die Schulbusse für Schulkinder fahren
- über das Digitalkonzept der Schulen
- über Schulsozialarbeiter*innen
- städtische Schulen in Demmin sind: Pestalozzi Regionalschule, Fritz Reuter Regionalschule, Zille Grundschule
Hundesteuer?
Die Stadtvertretung entscheidet:
- über die Höhe von Grund- und Gewerbesteuer, sowie über die Höhe der Hundesteuer
- über die Hundesteuersatzung, sowie alle weiteren Satzungen (z.B. Vergnügungssteuersatzung, Haushaltssatzung, etc.) sind als Gesetze auf Gemeindeebene zum Regeln grundsätzlicher Dinge – diese Satzungen beschließt die Stadtvertretung
- z.B. über die Festlegung einer Hundewiese
Energieversorgung?
Die Stadtvertretung entscheidet:
- über Bebauungspläne, wenn Wind- oder Solarparks geplant sind
- wie die Energieversorgung in Zukunft sichergestellt werden soll
- über Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Stadtwerke über den Ausbau der Fernwärme
- wie die Straßenbeleuchtung umgesetzt wird (z.B. LED, Dauer der Beleuchtung)
Verkehrsplanung?
Die Stadtvertretung entscheidet:
- darüber, ob eine Umgehungsstraße gebaut werden soll
- welche Straßen saniert oder gebaut werden sollen
- wo verkehrsberuhigte Bereiche entstehen sollen
- über die Sperrung der Innenstadt für den Autoverkehr
- über das Aufstellen von Ampeln, Bau eines Kreisverkehres und Pflege
- über Knöllchen für Falschparkende
- die Stadtvertretung entscheidet NICHT über Bundesstraßen (das macht das Straßenverkehrsamt Neustrelitz)
- über den Ausbau von Radwegen, touristische Erschließung des Umlandes