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Bundestagswahl 23.02.2023

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

So wählt man bei der Bundestagswahl:

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen.

Erststimme

Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.

Zweitstimme:

Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei. Die Landeslisten von Parteien sind sogenannte geschlossene Listen, weil die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber von den Parteien durch Wahl festgelegt wurde und nicht verändert werden kann.

Seit der 2. Bundestagswahl im Jahre 1953 haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Aus historischen Gründen wollte man der Parteienzersplitterung entgegenwirken und daher keine reine Verhältniswahl mehr anwenden. Maßgebliches Element für die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages ist bei dem gewählten Mischsystem – bedingt durch die Anrechnung der Direktmandate – das Verhältniswahlrecht.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt und wählbar zum Deutschen Bundestag sind alle mindestens 18 Jahre alten Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG). Das Wahl- und Wählbarkeitsalter sind seit dem 1. Januar 1975 einheitlich an die Vollendung des 18. Lebensjahres geknüpft. Das Alter für die Wahlberechtigung und für die Wählbarkeit bei Bundestagswahlen ist seit 1949 in mehreren Schritten herabgesetzt worden. Sonderregelungen oder -anträge für Personen, die kurz nach dem Wahltag das 18. Lebensjahr erreichen, sind nicht vorgesehen, da es sich um eine Stichtagsregelung handelt.

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung/ Bundeswahlleiter

Weiterführende Informationen:
https://www.lpb-mv.de/

Broschüre „20 Fragen 20 Antworten“ zur Bundestagswahl 2025