Landtagswahl
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2026

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Landtagswahl 20.09.2026

Allgemeine Erläuterungen zum Landtag:

Wahlperiode: 5 Jahre

Stimmenanzahl pro Wähler: 2

Wählen dürfen:
alle Deutschen und EU-Bürger mit Wohnsitz
im Landkreis seit mindestens 3 Monaten und
im Alter von mindestens 16 Jahren

Was ist der Landtag?

Alle Macht geht vom Volke aus. So steht es in der Landesverfassung. Für dieses Prinzip der Demokratie steht auch der Landtag mit seinen gewählten Abgeordneten. Diese werden aus der Mitte der Bevölkerung gewählt und sollen ein Spiegelbild der Gesellschaft sein. Die Abgeordneten kommen aus allen Landesteilen von MV und treffen stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger politische Entscheidungen. In der Regel besteht der Landtag aus 71 Abgeordneten. Nach der Landtagswahl 2021 zählt er jedoch 79 Mitglieder. Grund dafür sind Überhang- und Ausgleichsmandate. Der Landtag setzt sich immer aus einer ungeraden Anzahl an Abgeordneten zusammen. Das soll verhindern, dass es zu einem Patt oder zu unklaren Mehrheitsverhältnissen im Parlament kommt.

Der Landtag tagt in der Lennéstraße 1, 19053 Schwerin.

Für diese Aufgaben ist der Landtag zuständig:

Der Landtag entscheidet über Themen, die Mecklenburg-Vorpommern betreffen: Er wählt den Ministerpräsidenten bzw. die Ministerpräsidentin. Er kontrolliert die Arbeit der Regierung und Verwaltung. Er berät und beschließt den Haushalt des Landes – und natürlich die Landesgesetze. In seinen Entscheidungsbereich fallen Themen wie Bildung, Kultur, Sicherheit, Umwelt und Bauen. Der Landtag bestimmt zum Beispiel, wie viele Lehrer oder Polizisten eingestellt werden, ob Eltern für die Kita-Betreuung Geld zahlen müssen oder wo Windräder gebaut werden dürfen. Die Landtagsabgeordneten beraten und entscheiden öffentlich. So kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger eine Meinung über das politische Geschehen bilden.

Seit der 2. Bundestagswahl im Jahre 1953 haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Aus historischen Gründen wollte man der Parteienzersplitterung entgegenwirken und daher keine reine Verhältniswahl mehr anwenden. Maßgebliches Element für die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages ist bei dem gewählten Mischsystem – bedingt durch die Anrechnung der Direktmandate – das Verhältniswahlrecht.

Für diese Aufgaben ist der Landtag NICHT zuständig:

Bund oder Land? Wer wofür zuständig ist, regelt das Grundgesetz. Über Grundsicherung (bislang Bürgergeld) wird im Landtag diskutiert, weil die Folgen der Reform viele Menschen in MV betreffen. Ändern kann der Landtag daran aber nichts: Über Gesetze, die ganz Deutschland betreffen, entscheidet der Bundestag. In dessen Zuständigkeit fallen auch Themen wie Rente, Asylrecht, Mietrecht, Deutschlandticket, Bafög-Sätze, Mindestlohn. Die Länder wirken jedoch über den Bundesrat an der Gesetzgebung mit.

Allgemeine Hinweise zum Wählen am 20.09.2026

Was sind Landtagswahlen?

Ein Landtag ist das direkt gewählte Parlament eines deutschen Bundeslandes. Wichtige Aufgaben des Landtages sind Gesetzgebung, Kontrolle der Regierung, die Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin und die Verabschiedung des jährlichen Landeshaushaltes. Es kann über Briefwahl oder in einem Wahllokal gewählt werden.

Wann finden die nächsten Landtagswahlen statt?

Die nächsten Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern finden am 20.09.2026 statt. Der Tag der Landtagswahl wird durch die Landesregierung festgelegt.

Wer ist wahlberechtigt?

Alle deutschen Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch ein richterliches Urteil vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen bei der Landtagswahl ihre Stimme abgeben. Außerdem ist es eine Voraussetzung nach dem Melderegister seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern seine (Haupt)Wohnung zu haben oder sich gewöhnlich hier aufzuhalten, ohne eine Wohnung zu besitzen. Um wählen zu dürfen müssen Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis eintragen sein.

Wie funktioniert eine Briefwahl?

Wer per Briefwahl wählen möchte sollte so früh wie möglich den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Hierzu muss nicht der Erhalt der Wahlbenachrichtigung abgewartet werden. Dieser Antrag kann über Post oder Email gestellt werden, nicht aber übers Telefon. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

So viele Kreuze dürfen Sie machen:

Sie haben zwei Stimmen. Das Kreuz bei der Erststimme entscheidet darüber, welcher Direktkandidat bzw. welche Direktkandidatin aus Ihrem Wahlkreis in den Landtag einzieht. Links auf dem Wahlzettel kreuzen Sie also eine konkrete Person an. Bei der Zweitstimme ist das anders: Mit ihr wählen Sie – rechts auf dem Wahlzettel – die Landesliste einer Partei. Erlaubt ist auch, nur ein Kreuz zu setzen. Mehr als zwei Kreuze machen den Stimmzettel dagegen ungültig, genau wie z.B. Verzierungen und Kommentare.